Wahlarzt bedeutet, dass der Arzt keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat und daher eine direkte Verrechnung nicht möglich ist.
Die Patienten bekommen für meine Leistungen ein Honorar in Rechnung gestellt.
Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen in der Regel 80% des Kassenbeitrages rückerstattet. |